Förderprogramm Baden-Württemberg: Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe
Gefördert werden:
- Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke in einer Betreuungsgruppe oder in der Häuslichkeit,
- Aufrechterhaltung und Unterstützung des Familienverbandes in Notlagen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ambulante Dienste und Einrichtungen in der Trägerschaft:
- der freien Wohlfahrtspflege,
- der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
- gemeinnütziger Krankenpflegevereine,
- anderer gemeinnütziger Träger sowie
- kommunaler Gebietskörperschaften.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, Verwaltungsvorschrift, Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Regierungspräsidien Baden-Württemberg.