Förderprogramm Baden-Württemberg: Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe

Gefördert werden:

  • Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke in einer Betreuungsgruppe oder in der Häuslichkeit,
  • Aufrechterhaltung und Unterstützung des Familienverbandes in Notlagen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ambulante Dienste und Einrichtungen in der Trägerschaft:

  • der freien Wohlfahrtspflege,
  • der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnütziger Krankenpflegevereine,
  • anderer gemeinnütziger Träger sowie
  • kommunaler Gebietskörperschaften.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, Verwaltungsvorschrift, Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Regierungspräsidien Baden-Württemberg.