Ausgangslage

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Das eigene Zuhause verbinden die meisten Menschen mit einem Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit, Vertrautheit und mit persönlichen Erinnerungen. Viele von ihnen haben den Wunsch in diesem vertrauten Umfeld bis zu ihrem Tod wohnen bleiben zu können. 

Damit ein Verbleib Zuhause oder zumindest in der gewohnten Umgebung auch bei schweren Erkrankungen, Behinderung, Multimorbidität und Gebrechlichkeit im hohen Alter möglich ist, müssen bestimmte infrastrukturelle Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem unterstützenden sozialen Umfeld braucht es Anbieterinnen und Anbieter von wohnortnahen medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen sowie von niedrigschwelligen Hilfen. Außerdem sollten barrierefreier und barrierereduzierter Wohnraum sowie spezielle Wohn-Pflege-Angebote verfügbar sein, für den Fall, dass ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit nicht (mehr) möglich ist. 

Allzu oft scheitert der Wunsch nach einer Versorgung im häuslichen Umfeld auch aufgrund eines Mangels an Angeboten und Plätzen im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung. 

Stationäre und teilstationäre Angebote wie Tageshospize oder ambulant betreute Wohnformen unterstützen Menschen in ihrer letzten Lebensphase dabei, eine selbstbestimmte Lebensführung und den „Lebensmittelpunkt zu Hause“ so lange wie möglich zu erhalten. Zugleich sind häusliche Versorgungsarrangements ohne die kontinuierliche und verlässliche Unterstützung von An- und Zugehörigen kaum vorstellbar. Die Berücksichtigung sorgender An- und Zugehöriger bei der Entwicklung neuer Angebote im Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung bildete daher ein besonderes Kriterium der Förderung.

 

Damit zukünftig noch mehr Menschen in der letzten Lebensphase im gewohnten Umfeld verbleiben sowie deren sorgende An- und Zugehörige bestmögliche Unterstützung erfahren können, stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Pilotprogramm „Sterben wo man lebt und zu Hause ist“ den Ausbau und die Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung.

Gefördert werden baulich-investive und konzeptionelle Maßnahmen von 11 Projekten im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung anhand der folgenden drei Förderschwerpunkte:


Förderschwerpunkt A

Teilstationäre hospizliche Angebote

Umfasst teilstationäre Angebote, z.B. Tageshospize oder Nachthospize, die den Verbleib im eigenen zu Hause unterstützen und zur Schließung der Lücken zwischen stationärer und häuslicher Versorgung.

Förderschwerpunkt B

Ambulante Wohnformen

Beinhaltet ambulante Angebote zur Unterstützung des häuslichen Wohnens und zur Stärkung sozialer Beziehungen (Nachbarschaft, Freundeskreis, An- und Zugehörige).

Förderschwerpunkt C

Errichtung, Umbau oder Erweiterung bestehender stationärer Hospize

Zielt auf die Förderung stationärer Hospize zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung insbesondere in strukturschwachen Regionen ab. Dazu gehören die qualitative Verbesserung bestehender Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung durch den Aufbau bzw. die Stärkung regionaler sowie quartiersbezogener Versorgungsnetze und die Schaffung zusätzlicher Plätze zur Hospiz- und Palliativversorgung. Die hospizlichen Angebote sollten in besonderer Weise der Kooperation dienen, z.B. mit Pflegeeinrichtungen oder Wohnprojekten.

Die geförderten Angebote sollen zudem:

  • lokale Versorgungsbedarfe berücksichtigen,
  • Bestandteil einer vernetzten Versorgungsstruktur im regionalen und quartiersbezogenen Gesundheits- und Sozialsystem werden,
  • über Partnerschaften und Kooperationen in der Nachbarschaft bzw. im Quartier verfügen,
  • nachweislich eine Sozialraumorientierung aufweisen,
  • ehrenamtliches Engagement in der Hospizarbeit begünstigen, anregen und fördern,
  • An- und Zugehörige konzeptionell einbeziehen,
  • Zielgruppen einbeziehen, die bisher in der Angebotslandschaft nicht ausreichend berücksichtigt sind,
  • Modellcharakter für ihre Region besitzen.



    Ziele

    Übergeordnete Ziele des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegten Pilotprogramms sind der Ausbau, die Weiterentwicklung und konzeptionelle Schärfung von teilstationären/stationären Angeboten in der Hospizarbeit und Palliativversorgung.

    Die Perspektive der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen soll dabei in besonderem Maße Berücksichtigung finden. Die aus der Förderung hervorgehenden Impulse zur Weiterentwicklung der Angebotslandschaft in der Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger in der letzten Lebensphase, sollen dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

    Ein wichtiger Hinweis: Das Programm läuft zum Jahresende 2023 aus. Die Bewerbungsfrist für Projekte endete bereits am 27. November 2020, die Projektauswahl erfolgte unmittelbar danach. Es können daher keine weiteren Bewerbungen angenommen werden.